Die ergänzende Versorgungsabfindung nach bayerischem Recht.
Kohlhammer
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Kohlhammer
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Stuttgart
item.page.language
item.page.issn
0514-2571
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: R 730 ZB 2559
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben muss die Versorgung entlassener Beamter in bestimmten Fällen über die herkömmliche Nachversicherung hinausgehen. Der Freistaat Bayern setzte diese Vorgaben genau um und gewährt in den gebotenen Fällen keine laufenden Leistungen nach Eintritt des Versorgungsfalls, sondern eine ergänzende Versorgungsabfindung bei der Entlassung. Das bayerische Modell entspricht den unionsrechtlichen Anforderungen und ist versorgungsrechtlich folgerichtig. Im Vergleich zu einem Altersgeld erscheint es personalwirtschaftlich nicht nachteilig und verwaltungsökonomisch vorteilhaft.
Description
Keywords
Journal
Zeitschrift für Beamtenrecht : ZBR
item.page.issue
Nr. 5
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 151-160