Öffentlich-rechtliche Genehmigung und zivilrechtliche Rechtswidrigkeit.

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SEBI: 90/748

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Abstract

Mit dieser Arbeit wird der Einfluß öffentlich-rechtlicher Genehmigungen auf das zivilrechtliche Rechtswidrigkeitsurteil untersucht. Genauer geht es um die Frage, ob ein staatlich genehmigtes Verhalten, das andere beeinträchtigt, trotz der staatlichen Handlungserlaubnis im Zivilrecht als rechtswidrig bewertet werden kann. Zur Debatte steht also die Drittwirkung staatlicher Erlaubnisakte im Privatrecht. Zum Beispiel kann der Staat gegenüber den Risiken der Technik angesichts des begrenzten Wirkungsgrads des zivilrechtlichen Instrumentariums nicht gänzlich untätig bleiben. Weder kann der Rechtsgüterschutz ganz den privaten Inhabern und somit dem Privatrecht überlassen werden, noch kann das gefährliche Verhalten, wie der Betrieb von gefährlichen Anlagen, staatlich verboten werden. Nach Meinung des Autors wäre die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts für die gefährliche Tätigkeit ein akzeptabler Mittelweg, um dadurch einen gewissen Standard an Sicherheit und Rechtsgüterschutz zu gewährleisten. In der Untersuchung wird auch geklärt, ob und inwieweit dieser Standard nur ein Mindeststandard ist oder auch das privatrechtlich gewährleistete Maß an Rechtsgüterschutz bestimmt. alf/difu

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Öffentliches Recht, Genehmigung, Zivilrecht, Strafrecht, Rechtswidrigkeit, Rechtfertigung, Planfeststellung, Umweltschutzrecht, Wasserrecht, Baurecht, Planungsrecht, Umweltschutz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Köln: Heymann (1989), XXXVI, 276 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Göttingen 1989)

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Öffentliches Recht, Genehmigung, Zivilrecht, Strafrecht, Rechtswidrigkeit, Rechtfertigung, Planfeststellung, Umweltschutzrecht, Wasserrecht, Baurecht, Planungsrecht, Umweltschutz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Recht - Technik - Wirtschaft; 55