Kabelfernsehen in Mietwohnungen. Eine wohnwertverbessernde Modernisierungsmaßnahme.
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1984
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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
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Zusammenfassung
Nach der Darstellung der Vorteile des Kabelfernsehens ergibt sich für den Autor, dass die Teilnahme des Mieters an der öffentlichen Kommunikation verbessert wird, damit auch die Nutzung der Wohnung erweitert, also eine Erweiterung des vertragsgemäßen Gebrauchs bewirkt wird. Es ergibt sich nach dem gebotenen objektiven Betrachtungsmaßstab hieraus, dass eine Modernisierungsmaßnahme vorliegt. Der Kabelanschluss wird in das gesamte mietrechtliche Normensystem eingeordnet und mit dem verfassungsmaessigen Informationsanspruch sowie einer objektiven Nutzenbewertung argumentiert. Es liegt keine Härte im Sinne des § 541 b BGB vor. Es wird auf Gründe außerhalb des jeweiligen Mietverhältnisses und auf vermietete Eigentumswohnungen eingegangen. hg
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 35(1983)Nr.12, S.293-294, 296-303, Lit.