Unentgeltliche Nutzung kommunaler Verkehrswege durch Telekommunikationsleitungen kein Eingriff in gemeindliche Selbstverwaltung.
Boorberg
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Datum
1999
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Nach $ 50 Abs.1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25.7.1996 - BGBl. S.1120 - ist der Bund befugt, Verkehrswege für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen, soweit nicht der Widmugszweck der Verkehrswege dauernd beschränkt wird. Mit einer gegen diese Vorschrift eingereichten Verfassungsbeschwerde machten einige Gemeinden geltend, dadurch werde ihre in Art. 28 Abs.2 GG gewährleistete Selbstverwaltungsgarantie verletzt. Das Bundesverfassungsgericht ließ dies nicht gelten: Beschluß des BVerfG vom 7.1.1999 - 2 BvR 929/97 - Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 1999 Heft 8 S.336. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 7
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 212-214/Rdnr.118