Unentgeltliche Nutzung kommunaler Verkehrswege durch Telekommunikationsleitungen kein Eingriff in gemeindliche Selbstverwaltung.

Boorberg
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Datum

1999

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0942-5454

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4381

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Nach $ 50 Abs.1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25.7.1996 - BGBl. S.1120 - ist der Bund befugt, Verkehrswege für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen, soweit nicht der Widmugszweck der Verkehrswege dauernd beschränkt wird. Mit einer gegen diese Vorschrift eingereichten Verfassungsbeschwerde machten einige Gemeinden geltend, dadurch werde ihre in Art. 28 Abs.2 GG gewährleistete Selbstverwaltungsgarantie verletzt. Das Bundesverfassungsgericht ließ dies nicht gelten: Beschluß des BVerfG vom 7.1.1999 - 2 BvR 929/97 - Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 1999 Heft 8 S.336. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 7

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 212-214/Rdnr.118

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen