Die staatsrechtliche Stellung des Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland in Berlin.
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SEBI: 71/2273
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DI
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Abstract
1950 wurde der erste Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland in Berlin ernannt.Seitdem gab es in der Öffentlichkeit kaum Auseinandersetzungen, die sich mit seiner Person oder mit seiner Amtsführung befaßten.Trotz des Fehlens öffentlicher Publizität nimmt der Bundesbevollmächtigte noch heute eine Fülle wichtiger Aufgaben wahr.Als Voraussetzung für die Erörterung der staatsrechtlichen Stellung des Bundesbevollmächtigten in Berlin untersucht der Autor das Verhältnis Berlins zur Bundesrepublik Deutschland.Nach staats- und völkerrechtlichen Überlegungen schließt sich der Verfasser der herrschenden Meinung an, die auch die Bundesregierung und der Berliner Senat vertreten, daß Berlin ein Land der Bundesrepublik und daher das Verhältnis Berlins zur Bundesrepublik bundesstaatlicher Natur sei.Anschließend werden Einzelheiten wie die Ernennung, die Aufgaben, die Rechtsstellung des Bundesbeauftragten erörtert.Hier spielt der Erlaß vom 30.November 1953 eine besondere Rolle.Die Frage der Weisungsbefugnis gegenüber den Beamten der Berliner Vertretungen der Bundesministerien wird angesprochen; der Bevollmächtigte wird von anderen Rechtsinstituten abgegrenzt. chb/difu
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Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Staatsrecht, Bundesbevollmächtigter, Völkerrecht
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Würzburg: (1971), XX, 119 S., Lit.
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Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Staatsrecht, Bundesbevollmächtigter, Völkerrecht