Gutachterausschüsse nach dem Bundesbaugesetz und ihre Geschäftsstellen.
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SEBI: 76/5511
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BE
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Zusammenfassung
Für die Ermittlung von Grundstückswerten im Vollzug des BbauG und des StBauFG sind unabhängige, interessenneutrale Gutachterausschüsse institutionalisiert worden, wobei das Anwachsen der Bedeutung der Gutachtertätigkeit durch einige Novellen abzusehen ist. Dies bedeutet, daß die derzeit bestehenden Mängel in der Gutachtertätigkeit behoben werden müssen. Dazu wird vorgeschlagen Personelle, finanzielle und fachliche Stärkung der Hilfsorgane der Ausschüsse (Geschäftsstellen), so daß die Grundlage der Wertermittlung, die Kaufpreissammlung, optimal durchgeführt werden kann, Herstellung einer bundeseinheitlichen Verfahrensweise; vermessungstechnische Forschung, Aus- und Weiterbildung u.a.m.
Beschreibung
Schlagwörter
Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Gutachterausschuss, Grundstückswert, Bodenrecht, Gesetzgebung, Recht, Finanzen
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o.O.: (1975), 11 S.
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Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Gutachterausschuss, Grundstückswert, Bodenrecht, Gesetzgebung, Recht, Finanzen