Die Haftung des Vermieters nach § 538 BGB für nach Vertragsschluß auftretende Mängel.
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DE
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Augsburg
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ZLB: 99/2082
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DI
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Abstract
Es wird ein Überblick über die Haftung des Vermieters gegeben und die historische Entwicklung mit der rechtlichen Einordnung des Mietvertrages im Römischen Recht vorangestellt, bevor auf die Entwicklung des bürgerlichen Rechts in Deutschland eingegangen wird. Sodann folgt die Darstellung des Fehlerbegriffs bei vertraglichen Schuldverhältnissen und jener bei gesetzlichen Schuldverhältnissen. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Vermieterhaftung, wobei auf Inhalt und Auswirkung der gesetzlichen Garantie sowie auf die Verantwortung des Vermieters eingegangen wird. kirs/difu
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XXIII, 148S.