Öffentlich-rechtliche Probleme beim Auftreten einer neuen übertragbaren Krankheit am Beispiel AIDS.

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SEBI: 89/4799

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DI
S

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Abstract

Das Auftreten von AIDS ist nicht nur eine Herausforderung für die Medizin, sondern erzeugt auch unterschiedliche, z. T. gegensätzliche und konfliktträchtige Interessen bei den Bürgern und wirft zahlreiche Fragen im Bereich des Öffentlichen Rechts auf. Für die Gesunden sellt sich z. B. die Frage, ob und inwieweit ihre Gesundheit staatlich geschützt ist oder in welchem Umfang auch sie zum Adressaten von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gemacht werden können. Die Kranken in ihrer Extremsituation fragen sich, inwieweit der Staat ihnen zu Hilfeleistungen verpflichtet ist, wo die Grenzen der seuchenrechtlichen Maßnahmen liegen und inwieweit der Staat sie vor Diskriminierungen in Schutz nehmen muß. Die aus AIDS resultierenden Rechtsprobleme sind keinesfalls allein solche des Ordnungsrechts, sondern berühren unmittelbar verfassungsrechtliche Fragen. Die Beantwortung dieser Fragen kann den politisch Verantwortlichen nicht die Entscheidung abnehmen, sondern nur Grenzen ihres Tuns und Unterlassens aufzeigen. kmr/difu

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Aids, Krankheit, Infektion, Gesundheitsschutz, Öffentliches Recht, Grundrecht, Ordnungsrecht, Bundesseuchengesetz, Besonderes Gewaltverhältnis, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung

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Berlin: Duncker und Humblot (1989), 179 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1988)

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Aids, Krankheit, Infektion, Gesundheitsschutz, Öffentliches Recht, Grundrecht, Ordnungsrecht, Bundesseuchengesetz, Besonderes Gewaltverhältnis, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung

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Schriften zum öffentlichen Recht; 565