Gemeinde-Nachbarklage gegen SB-Warenhaus. HBO Paragraph 96. VwGO § 80a. Hess.VGH, Beschluß vom 20.6.1991 - 4 TH 1094/91.

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0721-7390

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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

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RE

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Abstract

1. Voraussetzung für den Erfolg eines Antrags auf gerichtlichen Rechtsschutz nach Paragraph 80a III VwGO ist, daß die erstrebte Maßnahme - noch - notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehört. 2.Einzelfall eines im Hinblick auf den Baufortschritt erfolglosen Antrags nach Paragraph 80a VwGO wegen Verstoßes gegen das Gebot der interkommunalen Rücksichtnahme, soweit die Leitsätze. Die Antragstellerin wendet sich gegen die Genehmigung zur Errichtung und Nutzung eines SB-Warenhauses in der Nachbarstadt. Das Projekt war bis auf die Asphaltierung des Parkdecks fertiggestellt. In dieser Situation ist der Antragstellerin zuzmuten, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten. (wb)

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Umwelt- und Planungsrecht

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Nr.3

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S.114-115

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