Erschließung von Kleingartenanlagen - Ver- und Entsorgung in Kleingärten. Schulungstagung des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e. V. vom 11. bis 13. Mai 1990 in Rüsselsheim.

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ZLB: 91/4157-4

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Das Bundes-Kleingarten-Gesetz ist 1983 in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse von ca. 600.000 Kleingärten (vor der Vereinigung). Es gewährt dem Kleingärtner viel Freiraum der Gestaltung seines Kleingartens. Das Problem liegt eher in der Anwendung des Gesetzes; es bedarf noch vieler öffentlicher und zivilrechtlicher Regelungen, da infolge der Kürze dieses Gesetzes doch viele Bestimmungen unklar und auslegungsbedürftig sind. "Da das Bundes-Kleingarten-Gesetz auch den gegebenen gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen hat, bedarf es auch immer wieder neuer Kommentierungen, und zwar in der Wechselwirkung zwischen den von diesem Gesetz Betroffenen, den Kleingärtnern, und den Juristen bzw. Verwaltungsbeamten in den Ministerien des Bundes, aber auch der Länder und Kommunen" (S. 4). Die drei hier abgedruckten Referate behandeln die Kleingartenerschließung unter bauplanungsrechtlichen Aspekten, unter dem Gesichtspunkt der Abwasserbeseitigung (Fäkalien) sowie der Verkehrserschließung. sg/difu

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65 S.

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Schriftenreihe des Bundesverbandes deutscher Gartenfreunde; 62