Die Überprüfung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Wege landesplanerischer Verfahren in Hessen, insbesondere des förmlichen Raumordnungsverfahrens.
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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4
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Abstract
Im Zeichen zunehmender und konkurrierender Flächenansprüche an Raum und Landschaft erhalten die landesplanerischen und raumordnenden (Genehmigungs-)Verfahren eine steigende Bedeutung, da die - oft isoliert nebeneinanderstehenden - fachlichen Einzelgenehmigungsverfahren nicht mehr in der Lage sind, optimale Lösungen und eine rechtsstaatlichen Ansprüchen genügende Genehmigungspraxis zu gewährleisten. Obwohl sich das Bewusstsein der Bedeutung der Rechtsfragen der Landesplanung und Raumordnung auf Seiten der Kommunen und der sonstigen öffentlichen Planungsträger nicht zuletzt wegen der damit verbundenen, teilweise einschneidenden Eingriffe in ihre Kompetenzen verschärft hat, besteht in der Verwaltungspraxis immer noch eine weitgehende Unsicherheit, wie die landesplanerischen Instrumente beschaffen sind, in welche Rechtspositionen der Gemeinden und der Fachplanungsträger sie eingreifen und wie die Entscheidungen, die hierbei ergehen, verwaltungsgerichtlich überprüfbar und gegebenfalls korrigierbar sind. Dies zeigt sich beispielhaft auch bei dem Fortschreibungsverfahren für die regionalen Raumordnungspläne der zweiten Generation in Hessen. (-z-)
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Keywords
Raumordnungsverfahren, Regionalplan, Regionalplanungsprogramm, Landesplanung, Genehmigungsverfahren, Recht, Raumordnung
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Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 37(1987), Nr.3, S.86-92, Lit.
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Raumordnungsverfahren, Regionalplan, Regionalplanungsprogramm, Landesplanung, Genehmigungsverfahren, Recht, Raumordnung