Geschultes Auge. Spielplätze.

Eppinger
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Eppinger

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: 4-Zs 3025

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Abstract

Spielplatzbetreiber haften bei Unfällen, falls die Geräte Mängel aufweisen. Richtige Planung und regelmäßige Kontrollen können helfen, Gefahren zu verringern. Bei Planung und Betrieb von Spielplätzen sind eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Das beginnt bei den gesetzlichen Bauvorschriften und den Vorschriften zu den Vernetzungen der Spielflächen und zum Flächenbedarf. Hinzu kommen die DIN EN 1176 'Spielplatzgeräte' und die DIN EN 1177 'Stoßdämpfende Spielplatzböden' sowie die DIN 33942 'Barrierefreie Spielplatzgeräte', DIN 33943 'Rollsportgeräte/Skateeinrichtungen' und DIN 7899 beziehungsweise DIN EN 1270 'Spielfeldgeräte - Basketballgeräte'. Ebenfalls zu beachten sind die DIN 18034 'Planung und Betrieb', DIN 18024 'Barrierefreies Bauen' sowie Merkblätter des Verbandes der Unfallversicherungsträger (GUV) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB § 823 Verkehrssicherungspflicht). In dem Beitrag werden die Vorschriften und Normen im Einzelnen erläutert. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass alle Kontrollen, also auch die Sicht- und Funktionsprüfungen, von sachkundigen Spielplatzkontrolleuren mit einer zusätzlichen Schulung zu den Grundlagen der Spielplatzsicherheit vorgenommen werden sollten. difu

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Der Gemeinderat

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Nr. 3

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S. 30-31

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