Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Aufgaben und Rechtsstellung.

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SEBI: 89/3306

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25 Jahre nach Inkrafttreten des "Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" (SVRG) von 1963 ist der Rat der "fünf Weisen" als das prominenteste politische Beratungsgremium in der Bundesrepublik Deutschland zu einer allseits anerkannten wirtschaftspolitischen Institution geworden. Bis heute ist die verfassungsrechtliche Stellung des mit einer einzigartigen gesetzlich garantierten Unabhängigkeit ausgestatteten Gremiums nicht abschließend geklärt. Der Autor hat sich mit seiner Untersuchung zur Aufgabe gemacht, den Standort des Sachverständigenrates innerhalb des Staatsgefüges der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen. Er stellt im Ergebnis fest: Der Rat ist ein Staatsorgan, und zwar ein Oberstes Bundesorgan, jedoch kein Verfassungsorgan; mit der Beratung von Parlament und Regierung nimmt der Rat unmittelbar staatliche Aufgaben wahr. alf/difu

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Sachverständigenrat, Politikberatung, Funktion, Kompetenz, Staatsorgan, Rechtsgeschichte, Institutionengeschichte, Verfassungsrecht, Wirtschaftsentwicklung, Wirtschaftspolitik, Politik, Wirtschaft

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Berlin: Duncker und Humblot (1989), 138 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1988)

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Sachverständigenrat, Politikberatung, Funktion, Kompetenz, Staatsorgan, Rechtsgeschichte, Institutionengeschichte, Verfassungsrecht, Wirtschaftsentwicklung, Wirtschaftspolitik, Politik, Wirtschaft

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Schriften zum öffentlichen Recht; 561