Die Rechstgeschichte der Flurbereinigung in Deutschland.

Berkenbusch, Friedhelm
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1972

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SEBI: 73/681

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Die Zusammenlegung des zersplitterten ländlichen Grundbesitzes zur Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung sowie der allgemeinen Landeskultur hat entscheidend zur Veränderung der ländlichen Verhältnisse beigetragen. Waren die ersten Flurbereinigungen allein das Ergebnis bäuerlicher Initiative, so war hierzu in einigen Landesteilen die Zustimmung der Obrigkeit notwendig. Hieraus entwickelten sich staatliche Verfahrensregelungen, mittels derer vor allem der Grundsatz durchgesetzt wurde, daß für Maßnahmen der Flurbereiningung sich die Minderheit einer Mehrheit der Grundbesitzer zu beugen hatte. Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelte sie sich zu einer selbständigen Landeskulturmaßnahme. Die Gesetzgebung wurde ausgebaut und verfeinert, die Mitwirkung der Betroffenen letztlich so eingeengt, daß an die Stelle ihres Antrags der amtliche Beschluß trat. Daß die Geschichte der Flurbereinigung auch eine Geschichte des Eigentumsbegriffes ist, zeigen deutlich die geltenden unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der beiden deutschen Staaten. eb/difu

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Göttingen: (1972), XVI, 185 S., Lit.

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