BBauG 1976/79 § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2. BVerwG, Urteil vom 9.10.1981 - 4 C 66/80, Lüneburg.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

§ 35 V 1 Nr. 2 BBauG erleichtert nicht die Errichtung eines Gebäudes anstelle eines Wohnhauses, dessen Beseitigung infolge einer Planung und sich möglicherweise anschließenden Enteignung bevorsteht. Die Beseitigung von Bausubstanz auf der Grundlage von Planungen ist nicht als ein außergewöhnliches Ereignis zu betrachten, das unmittelbar zur Zerstörung des Gebäudes führt. § 35 V 1 Nr. 2 BBauG geht nach seinem Wortlaut davon aus, dass das Gebäude durch das außergewohnliche Ereignis bereits zerstört worden ist, wenn sich der Betroffene zum Wiederaufbau entschließt und einen entsprechenden Bauauftrag stellt. rh

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Siedlungsstruktur, Bebauungsplanung, Außenbereich, Paragraph 35, Bundesbaugesetz, Gebäude, Wohnhaus, Wiederaufbau, Öffentlicher Belang, Splittersiedlung, Enteignung, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil, Zersiedlung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 5(1982)Nr.1, S.39-40

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Siedlungsstruktur, Bebauungsplanung, Außenbereich, Paragraph 35, Bundesbaugesetz, Gebäude, Wohnhaus, Wiederaufbau, Öffentlicher Belang, Splittersiedlung, Enteignung, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil, Zersiedlung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries