Persönlichkeitsschutz durch Nebenpflichten, dargestellt an Beispielen des Arbeits- und Arztvertrages.
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1987
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SEBI: 89/2948
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Die Arbeit befaßt sich mit dem Persönlichkeitsschutz durch Nebenpflichten am Beispiel des Arbeits- und Arztvertrages. Im Vertragsrecht (vor allem bei Nebenpflichten im Arbeits- und Arztvertrag) ist der Schutz der Persönlichkeit ein Stiefkind der wissenschaftlichen Dogmatik geblieben, obwohl Rechtsprechung und Lehre schon Nebenpflichten zum Schutze der Persönlichkeit entwickelt haben; z.B. Schweigepflicht des Arztes (welche zu den ältesten vertraglichen Pflichten zum Schutz der Persönlichkeit zählt), Einsichtsrechte des Patienten, Personalaktenrecht und Beschäftigungspflichten. Weiterhin sind Persönlichkeitspflichten dort von Bedeutung, wo persönlichkeitsbeeinträchtigende Vertragsbestimmungen und -klauseln (Überwachung am Arbeitsplatz) nach Pargr. 138, 242 BGB (Sittenwidrigkeit, Treu und Glauben) aktuell wurden. Der Verfasser stellt mittels der modddernen Schuldrechts- und Vertragslehre Leitlinien eines Persönlichkeitsschutzes durch Nebenpflichten auf, deren Wirkungsweise er an einzelnen persönlichkeitsschützenden Nebenpflichten untersucht, wobei auch die Rechtsfolgen dieser Nebenpflichten im Vertragsrecht aufgezeigt werden. Ein Stichwortverzeichnis ist angefügt. rebo/difu
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München: Florentz (1987), ca. 390 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1986)
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Serie/Report Nr.
Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 112