Denkmaleigenschaft und Bedeutung der Eintragung in Denkmalliste. BayDenkmSchG Art. 1 I, II, 2. BayObLG, Beschl. v. 28.10.1986 - 3 Ob OWi 107/86.
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1988
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IRB: Z 1649
SEBI: Zs 3293-4
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Zusammenfassung
Die Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Objekten (UVP-RL) wird in der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates -UVPG-) in das geltende Recht transformiert. Zweck des Gesetzes ist es nach § 1 UVPGE, sicherzustellen, daß ... nach einheitlichen Grundsätzen 1. die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. 2. das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt wird. (-y-)
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Schlagwörter
Baudenkmal , Bodendenkmal , Landesrecht , Bundesland , Rechtsprechung , Denkmalliste , Eintragung , Bedeutung , Beschluss , OLG-Urteil , Recht , Denkmalschutz
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Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 7(1988), Nr.4, S.383-384
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Stichwörter
Baudenkmal , Bodendenkmal , Landesrecht , Bundesland , Rechtsprechung , Denkmalliste , Eintragung , Bedeutung , Beschluss , OLG-Urteil , Recht , Denkmalschutz