Planfeststellung für den Flughafen München II. Bay VGH, Urteil v. 8.3.1985 Nr. 20 B 81 D.I. Nicht rechtskräftig.

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1985

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Das Teil-Urteil befindet über die auf die Aufhebung der Planfeststellung des Flughafens München II gerichteten Hauptanträge, ferner über diejenigen Hilfsanträge der Kläger, die das Planungskonzept insgesamt berühren und daher ebenfalls als Planaufhebungsanträge zu werten sind. Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof danach über Berufungen entschieden hat, führten sie nicht zum Erfolg. Die umfangreichen amtlichen Leitsätze lassen erkennen, dass die Heilung eines Verfahrensfehlers durch Wegfall seiner Ursächlichkeit für das Verfahrensergebnis auch in einem Änderungsverfahren möglich ist, das zusammen mit dem ursprünglichen Verfahren zu einer einheitlichen Planungsentscheidung führt. Andere wichtige Sachpunkte betreffen Fragen der Lärmbelastung und die Bewertung von Planungsalternative durch die Planfeststellungsbehörde. (-y-)

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 116(1985), Nr.13, S.399-407

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