Bauabzugsteuer. Neues BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2002.
Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen
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Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen
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DE
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Berlin
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ZLB: Zs 3455-4
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Abstract
Am 1.1.2002 wurde die Bauabzugsteuer neu eingeführt. Es traten diverse Einzelfragen auf, die der Klärung bedurften: 1) Das Bauträgergeschäft wird aus dem Anwendungsbereich der Bauabzugsteuer herausgenommen. 2) Zu Fragen zur laufenden Verpflichtung zur Überprüfung der Freistellungsbescheinigung: Nach Hinweisen der Oberfinanzdirektion Berlin sind regelmäßige Prüfungen der Freistellungsbescheinigung nicht erforderlich. 3) Das BMF-Schreiben vom 27.12.2002 ist eine Ergänzung des BMF-Schreibens vom 1.11.2001. Darin wird auf Ergänzungen bzw. Änderungen hingewiesen: Begriff der Bauleistung; Abzugsverpflichteter; Freistellungsbescheinigung; Haftung; zuständiges Finanzamt. difu
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BBU-Nachrichten
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Nr. 3
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S. 17-18