Bauabzugsteuer. Neues BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2002.

Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen
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Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen

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DE

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Berlin

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ZLB: Zs 3455-4

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Zusammenfassung

Am 1.1.2002 wurde die Bauabzugsteuer neu eingeführt. Es traten diverse Einzelfragen auf, die der Klärung bedurften: 1) Das Bauträgergeschäft wird aus dem Anwendungsbereich der Bauabzugsteuer herausgenommen. 2) Zu Fragen zur laufenden Verpflichtung zur Überprüfung der Freistellungsbescheinigung: Nach Hinweisen der Oberfinanzdirektion Berlin sind regelmäßige Prüfungen der Freistellungsbescheinigung nicht erforderlich. 3) Das BMF-Schreiben vom 27.12.2002 ist eine Ergänzung des BMF-Schreibens vom 1.11.2001. Darin wird auf Ergänzungen bzw. Änderungen hingewiesen: Begriff der Bauleistung; Abzugsverpflichteter; Freistellungsbescheinigung; Haftung; zuständiges Finanzamt. difu

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Zeitschrift

BBU-Nachrichten

Ausgabe

Nr. 3

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Seiten

S. 17-18

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