§ 12 Abs. 3 a BauGB - Vertragliches Baurecht?
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12. 2006 - "BauGB 2007" - stellt für das Planungsinstrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in dem neuen § 12 Abs. 3 a BauGB klar, dass im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans die allgemeine Festsetzung einer baulichen oder sonstigen Nutzung als Baugebiet aufgrund der Baunutzungsverordnung oder auf sonstige Weise ausreicht. Gleichzeitig ist jedoch in entsprechender Anwendung von § 9 Abs. 2 BauGB festzusetzen, dass nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet; die Möglichkeit von Änderungen oder eines Neuabschlusses des Durchführungsvertrags bleibt davon unberührt. Die Regelung über die ergänzende Festsetzung wirft Fragen grundsätzlicher Art auf, denen der Beitrag nachgeht. difu
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 4
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S. 216-219