Das Zweitwohnungsteuerrecht im Wandel. Zu den Konsequenzen des Überlingen-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts.
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SEBI: Zs 1505-23,2
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Abstract
Das Bundesverfassungsgericht kommt in seinem Beschluß vom 6. Dezember 1983 zu dem Ergebnis, daß die im Jahre 1972 in Überlingen/Bodensee eingeführte Zweitwohnungsteuer gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Nach Auffassung des Gerichts ist es mit dem Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren, daß nur auswärtige Zweitwohnungsinhaber, die ihre Zweitwohnung zum Zwecke der Erholung innehaben, nicht dagegen einheimische und solche Zweitwohnungsinhaber besteuert werden, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten.Die sich gegenwärtig in den betroffenen Gemeinden vollziehende Anpassung der Zweitwohnungsteuersatzungen an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung wirft die Frage auf, inwieweit sich damit nicht eine Entwicklung abzeichnet, die einer systemorientierten Betrachtungsweise des Zweitwohnungsteuerrechts zuwiderläuft und gerade dadurch das Gerechtigkeitspostulat des Art. 3 Abs. 1 GG zu verletzen droht. Der Verfasser geht davon aus, daß das Zweitwohnungsteuerrecht alles in allem auf drei konstituierenden Systemgedanken beruht: der Verwendungszweckbindung, der Aufwandbesteuerung und der örtlichen Radizierbarkeit. Er weist nach, daß das sich im Gefolge der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung entwickelnde Zweitwohnungsteuerrecht mit den beiden erstgenannten Prinzipien der Verwendungszweckbindung und der Aufwandbesteuerung nicht zu vereinbaren ist. difu
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Steuer, Zweitwohnung, Zweitwohnungsteuer, Steuerrecht, Bundesverfassungsgericht, Rechtsprechung, Recht, Wohnung
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart Jg. 23(1984), S. 248-266, Tab.; Lit.
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Steuer, Zweitwohnung, Zweitwohnungsteuer, Steuerrecht, Bundesverfassungsgericht, Rechtsprechung, Recht, Wohnung