Der Ausgleich von Finanzkraft- und Bedarfsunterschieden im föderalistischen Staat.

Metz, Hans-Günter
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1979

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SEBI: 79/5781

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Die Arbeit konzentriert sich auf die Behandlung der horizontalen Finanzausgleichsproblematik, wobei davon ausgegangen wird, daß die föderalistische Struktur des Staatsaufbaus prinzipiell sinnvoll ist. Zum Ausgleich der unterschiedlichen Ausstattung der einzelnen Regionen mit ökonomischen Ressourcen sind Ausgleichsmaßnahmen nach Maßgabe der Finanzkraft einer Region sowie ihres Bedarfs erforderlich. Es werden verschiedene Indikatoren der regionalen Finanzkraft und des Finanzbedarfs analysiert und Ausgleichsinstrumente dargestellt. Bezüglich des Bedarfs wird dabei zwischen gemeinsamem und besonderem Bedarf der einzelnen Regionen unterschieden. Empirische Grundlage der Untersuchung bilden Finanzausgleichsregelungen in Australien, Kanada, den USA und der Bundesrepublik. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß aus theoretischer Sicht besonders bei der Definition der Finanzkraft Verbesserungen möglich sind. bp/difu

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Frankfurt/Main: Haag + Herchen (1979), 202 S., Abb.; Tab.; Lit.(wirtsch.Diss.; Frankfurt/Main 1978)

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