Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften.

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SEBI: 80/6806-4

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Abstract

Das Übereinkommen, das im Mai 1980 zunächst von acht europäischen Staaten unterzeichnet wurde, hat zum Ziel, die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit insbesondere auf den Gebieten der Regional-, Stadt- und Landentwicklung, des Umweltschutzes, der Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, der Dienstleistungen für den Bürger und der gegenseitigen Hilfe im Unglücks- und Katastrophenfall zu erleichtern. Zu diesem Zweck sieht das Übereinkommen gegenseitige Abstimmung und entsprechende Vereinbarungen vor. Die europäischen Grenzen sollen damit zum Nutzen der Bürger in den Grenzregionen ein Stück durchlässiger werden. Die vorliegende inoffizielle Übersetzung wurde mit Österreich und der Schweiz abgestimmt. cp/difu

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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Infrastruktur, Katastrophenschutz, Regionalplanung, Kommunalpolitik, Umweltschutz, Recht

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Bonn: (1980), 47 S.

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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Infrastruktur, Katastrophenschutz, Regionalplanung, Kommunalpolitik, Umweltschutz, Recht

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