Die Landkreise als Träger des interkommunalen Finanzausgleichs und als letzte Stufe des kommunalen Finanzausgleichssystems. Eine Untersuchung vor dem Hintergrund der Sozialstaatlichkeit und des räumlichen Ungleichgewichts.
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1969
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SEBI: 70/477
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Zusammenfassung
Aufgabe des Sozialstaats ist es, durch die Summe seiner Finanzausgleichsregelungen eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Gemeinden der BRD anzustreben. Die Arbeit untersucht dieses Gleichwertigkeitspostulat hinsichtlich seiner praktischen Durchsetzbarkeit auf der Ebene des interkommunalen Finanzausgleichs der Landkreise. Als eine Ursache für die grundsätzliche Ausgleichsaufgabe der Landkreise werden die Mängel des kommunalen Steuersystems erörtert. Nach einer Darstellung der Gemeinden und Landkreise im kommunalen Finanzausgleichssystem erfolgt eine Analyse der Landkreise, deren ergänzende Leistungskraft für die kreisangehörigen Gemeinden unter ökonomischen, finanztechnischen, juristischen und politischen Aspekten erörtert wird. Untersucht wird u. a. der Einfluß der Landkreisfinanzierung auf die kommunale Selbstverwaltung sowie die mit der Kreisumlage verbundenen Probleme. Bei der Einordnung der Landkreise in die räumliche Ordnung und wirtschaftliche Entwicklung werden die Ursachen und Folgen des räumlichen Ungleichgewichts sowie dessen Überwindung durch den staatlichen Interventionismus diskutiert.
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Erlangen-Nürnberg, (1969) 302 S., Tab.; Lit.; Zus.