Die Fortentwicklung des föderativen Systems der Bundesrepublik Deutschland durch Einführung von Gemeinschaftsaufgaben.

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SEBI: 72/1834

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Zusammenfassung

Die Vorschriften des Grundgesetzes zur Trennung der öffentlichen Aufgaben nach Bundes- und Landeskompetenz einerseits und zur Regelung der Zusammenarbeit andererseits haben sich in der Praxis als zu eng und besonders im Bereich der Verwaltung als zu starr erwiesen.Die tatsächliche Zusammenarbeit läuft in Form von Abkommen mit Hilfe der sog.Fondsverwaltung des Bundes ab, also in unterschiedlichen Typen von Absprachen mit unterschiedlicher Wirkung.Die Unzulänglichkeiten der Grundsatzregelung, die sich in der Praxis dieser Kooperationsformen ergeben haben, gaben den Anstoß zur Finanzreform von 1969.Nach Ansicht des Autors ist diese Finanzreform beispielhaft für die Bewältigung der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern entsprechend den Prinzipien des kooperativen Föderalismus.

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Föderalismus, Gemeinschaftsaufgabe, Finanzreform, Fondsfinanzierung, Rechtswissenschaft

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Köln, (1971) XXVI/166 S., Lit.; Zus.

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Föderalismus, Gemeinschaftsaufgabe, Finanzreform, Fondsfinanzierung, Rechtswissenschaft

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