Gewässerhaftung. Haftung für Gewässerschäden nach allgemeinem Recht und nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz.
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1967
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SEBI: 71/1006
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Zusammenfassung
Die Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die Vorschriften der einzelnen deutschen Länder zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen, beginnend beim Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794.An den historischen Teil schließt sich eine Darstellung der Gewässerhaftung nach dem allgemeinen Zivilrecht an ( 823 I, II, 829, 904 S. 2, Amtshaftung).Der dritte und vierte Teil beschäftigt sich mit der speziellen Gewässerhaftung.Es wird ein Überblick über die verschiedenen Entwürfe und Materialien einer reichs- bzw. bundeseinheitlichen Regelung der Gewässerhaftung gegeben.Schließlich wird auf 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingegangen.Ein besonderes Problem ist der sachliche Geltungsbereich dieser Norm; die Arbeit befaßt sich mit den verschiedenen Arten von ,,Gewässern''.Durch 22 WHG wird die Haftung gegenüber dem allgemeinen Deliktshaftungsrecht ein Stück vorverlagert; es handelt sich nach überwiegender Meinung um Gefährdungshaftung. chb/difu
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Köln: (1967), 492 S., Lit.