Die Freiheit der Baugestaltung. Aktuelle Probleme im Recht des Denkmalschutzes und der Baugestaltung, dargestellt anhand der Rechtslage in Bayern.
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1989
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SEBI: 89/2887
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Zusammenfassung
Ortsgestaltung und Denkmalschutz sind "in". Dementsprechend eng sind die Vorgaben für den Bauherrn und Architekten. Das gilt vor allem für das Bauen in alter Umgebung. Die Gestaltungsfreiheit des Architekten mutet bisweilen wie ein idealistisches Relikt vergangener Zeiten an. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Reglementierung (eine "Deregulation" ist hier noch nicht in Sicht) unternehmen die Verfasser den Versuch, Inhalt, Ausmaß und Grenzen der Gestaltungsfreiheit des Bauherrn und Architekten darzulegen. Die Darstellung ist an den Problemen der Praxis orientiert und mit vielen Beispielsfällen aus der Rechtsprechung belegt; weiterhin zeigt die Arbeit, daß die Beschränkung baugestalterischer Freiheit nicht schrankenlos ist. Nicht zuletzt verfassungsrechtliche Vorgaben führen im Einzelfall zu einer Interpretation der einschlägigen Gesetze, die dem Architekten einen gewissen Freiraum ermöglicht. difu
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Düsseldorf: Werner (1989), XVI, 141 S., Lit.; Reg.