Kommunale Kooperation. Der Zweckverband als Nukleus des öffentlich-rechtlichen Gesellschaftsrechts.

Mohr Siebeck
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Mohr Siebeck

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Tübingen

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ZLB: 2006/411
DST: A 470/70

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DI

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Abstract

Das öffentliche Recht entwickelt sich im Zuge der Europäisierung zu einem umfassenden Recht der Hoheitsträger weiter und umschließt zunehmend auch Gleichordnungsverhältnisse. Es bedarf deshalb einer Öffnung hin zu einem modernen öffentlich-rechtlichen Gesellschaftsrecht. Am Beispiel des Rechts der kommunalen Zusammenarbeit nimmt der Autor eine handbuchartige dogmatische Grundlegung des öffentlich-rechtlichen Gesellschaftsrechts einschließlich seiner europa- und völkerrechtlichen Bezüge vor. Er zeigt, dass öffentlich-rechtliche. Kooperationstypen wie der Zweckverband nicht nur erhebliche praktische Vorzüge aufweisen, sondern auch verfassungsrechtlichen Vorgaben besser genügen als privatrechtliche Formen der Zusammenarbeit. Dies widerspricht der These von der Formenwahlfreiheit der Verwaltung. difu

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XXXV, 695 S.

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Jus publicum; 137