Wer kümmert sich um die Mobilität der nichtmotorisierten Bevölkerung? Die "Mobilitätsfrage" zur Koordination von Kundenwünschen und Verkehrsangebot.
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1989
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IRB: Z 1525
SEBI: Zs 3393-4
BBR: Z 529
SEBI: Zs 3393-4
BBR: Z 529
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Zusammenfassung
Nichtmotorisierte Bürger haben bisher in den kommunalen Verwaltungen und bei den Verkehrsunternehmen keinen Ansprechpartner. So bleiben auch Bedienungsmängel unausgesprochen. Die Verfasser plädieren für die Einführung eines Mobilitätsbeauftragten, der sich um den ÖPNV im weitesten Sinne kümmert. Seine Aufgaben sind die administrative Koordination, die Systemverbesserung, die Einrichtung und Betreuung neuer Bedienungsformen, die Kundenpflege und Öffentlichkeitsarbeit. Der Beitrag stellt die Erfahrungen dar, die mit einer solchen Stelle in der Stadt Herzogenaurach gemacht wurden und die im Zusammenhang mit der Einführung von Anruf-Sammeltaxen eingerichtet worden war. (wb)
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In: Nahverkehr, 7(1989), Nr.5, S.21-25, Lit.