"Aufhebung der Aufhebung" und Kontrahierungszwang bei der Öffentlichen Auftragsvergabe.
Werner
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Date
2013
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Publisher
Werner
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DE
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Köln
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1617-1063
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ZLB: R 628 ZB 3503
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RE
Authors
Abstract
Das Vergabeverfahren wird regelmäßig durch den Zuschlag oder mit der Aufhebung, also dem Abbruch der Vertragsanbahnungen, beendet. Entschließt sich der öffentliche Auftraggeber dazu, eine Ausschreibung aufzuheben bzw. auf diese zu verzichten, kann unter bestimmten Umständen die "Aufhebung der Aufhebung" im Vergabenachprüfungsverfahren beantragt werden. Von der grundsätzlichen Möglichkeit, eine Ausschreibung aufzuheben, ist der Kontrahierungszwang zu unterscheiden. Dieser Aufsatz gibt mehr als 10 Jahre nach der Grundlagenentscheidung des EuGH einen Überblick über die ergangene Rechtsprechung und zu dogmatischen Fragen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Aufhebung, deren Voraussetzungen und der Pflicht zur Auftragserteilung.
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Keywords
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Vergaberecht
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Nr. 5
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S. 663-669