Öffentliches Baurecht in der Gemeinde.
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DE
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München
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ZLB: 2010/1730
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EDOC
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Abstract
Die gemeindliche Planungshoheit ist im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung als Grundrecht verankert. Die Bauleitplanung in eigener Verantwortung der Gemeinde erfordert fundiertes Wissen aller am Entscheidungsprozess Beteiligten. Die Broschüre gliedert die Darstellung der Bauleitplanung in ihre Elemente Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, erörtert das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen (vereinfachtes/ beschleunigtes Verfahren), inhaltliche Bindungen, die Eingriffsregelung (besonders die "Bayerische Lösung), die Kunst der Festsetzung, Planungshoheit, Entschädigung nach BauGB. Ferner werden Möglichkeiten und Grenzen städtebaulicher Verträge erörtert sowie die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben - Gemeindliches Einvernehmen, Abgrenzung von Innen- und Außenbereich. Die Bodenordnung und einige Grundprobleme aus dem materiellen Bauordnungsrecht (Abstandsflächen, Gestaltung, Stellplätze) bilden die Schlusskapitel. Im Anhang: eine Auswahl der einschlägiegn Rechtsvorschriften.
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208 S.
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Kommunalpolitischer Leitfaden; 2