Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) Nordrhein-Westfalen. Kommentar.

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Köln

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ZLB: 2005/1550
DST: U 100/146

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RE

Abstract

Am 1. Januar 2005 ist für die Kommunen in NRW ein neues Haushaltsrecht in Kraft getreten. Mit der Novellierung wird die Kameralistik durch ein modernes kaufmännisches Buchungs- und Rechnungswesen ersetzt. Es erfolgt dabei eine Orientierung am Handelsgesetzbuch und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, auf der Grundlage der in einem mehrjährigen Modellprojekt gewonnenen Erkenntnisse. Die Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen haben 4 Jahre Zeit bis zur Umstellung ihres Haushalts- und Rechnungswesens. Spätestens am 1. Januar 2009 müssen alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen nach dem NKFG wirtschaften und haushalten. Die Kommentierung setzt sich mit den wesentlichen Veränderungen im Zuge der Umstellung auf die Doppik auseinander. In einem 1. Teil werden die Grundzüge des NKF, die Wurzeln der Reformüberlegungen sowie die wesentlichen Inhalte und Begrifflichkeiten dargestellt. Im 2. Teil werden das Einführungsgesetz, die Änderungen in der Gemeindeordnung sowie die neue Gemeindehaushaltsverordnung kommentiert. Es werden dabei bewusst Schwerpunkte gesetzt und die Unterschiede oder auch Gemeinsamkeiten zum bisherigen kameralen Recht verdeutlicht. Hierbei sind die Erfahrungen der Autoren aus der Begleitung des Modellprojekts "Doppischer Kommunalhaushalt in NRW" sowie aus dem Gesetzgebungsverfahren eingeflossen. Ziel ist, allen, die mit der Umstellung auf das NKF in den Verwaltungen und den Räten befasst sind, möglichst rasch eine erste Orientierung zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu bieten. Die Autoren betreuen begleitend zu dem Druckwerk eine Internetseite mit laufend aktualisierten weitergehenden Informationen zu dem Umstellungsprozess bzw. zu dem NKFG. Auf der Internetseite www.nkf-kommentar.de finden sich ergänzende Informationen zu der Kommentierung. difu

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XX, 286 S.

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Kommunale Schriften für Nordrhein-Westfalen