Die Umlegung der Kosten der Sammelheizung.

Haering, Hans
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1982

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IRB: Z 464
BBR: Z 481

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Die Kosten der Sammelheizung können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Der Umlegungsmodus ist je nach Art der Finanzierung der Mietwohnung im einzelnen gesetzlich geregelt. Es werden entsprechende Gerichtsurteile zu folgenden Kostenarten angeführt. 1. Kosten der verbrauchten Brennstoffe einschließlich Anlieferungskosten; 2. Kosten des Betriebsstromes; 3. Bedienungskosten; 4. Kosten der Anschaffung und des Ablesens der Wärmemesser; 5. Kosten der Reinigung des Heizkessels und des Betriebsraumes sowie der Reinigung des Heizöltanks und 6. sonstige Betriebskosten der Sammelheizung. hg

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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 36(1982)Nr.2, S.27-29

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