Der Baurechtsvertrag und seine Ausgestaltung.
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SEBI: 74/263
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DI
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Abstract
Gestützt auf die PPAR. 675 und 779 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches wird der Baurechtsvertrag definiert ,,Durch den Baurechtsvertrag verpflichtet sich der Grundeigentümer gegenüber dem Bauberechtigten, sein Grundstück für eine gewisse Zeit mit einer Dienstbarkeit zu belasten, welche dem Berechtigten die Befugnis verleiht, auf oder unter der Oberfläche ein Bauwerk zu errichten oder beizubehalten und daran Eigentum zu erwerben.''Die Festlegung des Umfangs der notwendigen Vertragselemente, vor allem die umstrittenen Voraussetzungen an die Selbständigkeit des Bauwerkes, wird diskutiert.Die Probleme bei der Ausgestaltung eines Baurechtsvertrages werden besonders bei den Bestimmungen über den Baurechtszins, die Baurechtsdauer, den ordentlichen Heimfall und das vorzeitige Heimfallsrecht bedeutsam. - Das Schema eines Baurechtsvertrages wird vorgeschlagen.
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Baurechtsvertrag, Vertrag, Grundeigentum, Baurecht, Eigentum, Baurecht
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Bern, Stämpfli (1973) 179 S., Lit.; (jur.Diss.; Zürich 1973)
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Baurechtsvertrag, Vertrag, Grundeigentum, Baurecht, Eigentum, Baurecht
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Abhandlungen zum schweizerischen Recht; 423