Raumordnungsgesetz. (ROG). Kommentar. 2. Aufl.

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München

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ZLB: R 648/9a
DST: R 260/80

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RE

Abstract

Das ROG regelt die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums der Bundesrepublik Deutschland. Als Instrumente stellt das Gesetz neben den Raumordnungsplänen auch die Verfahren der Abstimmung verschiedener Planungen sowie der raumordnerischen Zusammenarbeit zwischen Staat und maßgeblichen Planungsstellen wie Kommunen und nichtstaatlichen Organisationen zur Verfügung. Im Rahmen der Föderalismusreform vom 1.9.2006 wurde die bisherige Rahmengesetzgebung aufgegeben und die Raumordnung der Länder in die konkurrierende Gesetzgebung überführt. Allerdings wurde den Ländern das Recht der Abweichungsgesetzgebung für die Landesplanung eingeräumt. Die Neuauflage bringt Rechtsprechung und Literatur auf den Stand von Anfang 2018. Sie berücksichtigt insbesondere die Änderungsnovelle vom 23.5.2017, durch die folgende Änderungen in das ROG eingeführt worden sind: das Raumordnungsverfahren wird durch eine obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Alternativenprüfung erweitert; der Bund erhält die Kompetenz, einen Raumordnungsplan für den länderübergreifenden Hochwasserschutz aufzustellen; die in den Raumordnungsplänen festgelegten Ziele sind auch bei bergrechtlichen Vorhaben zu beachten (Einstieg in die unterirdische Raumplanung); die Umsetzung der Vorgaben der MRO-Richtlinie durch Schaffung der Voraussetzungen für eine maritime Raumplanung

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XL, 553 S.

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