Das Verhältnis von städtischer Selbstverwaltung und königlicher Polizei in München im 19. Jahrhundert.
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SEBI: CO 801
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DI
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Abstract
Da im München des vergangenen Jahrhunderts die Zuständigkeiten bezüglich der Besorgung der Ortspolizei zwischen dem Magistrat, der königlichen Polizeidirektion und der Lokalbaukommission aufgeteilt waren, kam es häufig zu Streitfällen, die auf Fragen der Kompetenz abzielten und zeigten, daß die bayrische Gesetzgebung zur Selbstverwaltung der Gemeinden keinesweg auch zu einer reibungslosen Durchführung dieser Selbstverwaltung in der Praxis geführt hatte. Daher sind auch Versuche verständlich, das Polizeiwesen Münchens durch Kompetenzverordnungen wie die von 1818 und 1869 und durch angestrebte Revisionen dieser Verordnungen immer wieder umzustrukturieren, wobei die Auseinandersetzungen in dieser Frage regelmäßig in Kraftproben zwischen Magistrat und Staatsregierung gipfelten. Diese Mißstimmigkeiten hielten bis in unser Jahrhundert hinein an, obwohl in vergleichbaren Gemeinden die Übertragung der Straßen-, Verkehrs- und Gewerbepolizei an die Kommunen schon längst Realität geworden war. cb/difu
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Verwaltungsgeschichte, Polizeigeschichte, Polizei, Stadtgeschichte, Institutionengeschichte, Verfassungsgeschichte, Verwaltungsorganisation, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte
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München: (1968), XVII, 116 S., Lit.
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Verwaltungsgeschichte, Polizeigeschichte, Polizei, Stadtgeschichte, Institutionengeschichte, Verfassungsgeschichte, Verwaltungsorganisation, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte