Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung und Steuerrecht - unter besonderer Berücksichtigung der Entwürfe zum Städtebauförderungsgesetz.
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1971
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SEBI: 72/500
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Zusammenfassung
Städtebau und Raumordnung haben sich nicht an der Verwaltung zu orientieren, sondern die Verwaltung hat sich den Erfordernissen von Städtebau und Raumordnung anzupassen. Es werden die Umstände erfaßt, die im Laufe der Geschichte den Charakter der Stadt bestimmt haben militärische Verteidigung, wissenschaftliche Entdeckungen usw. Der Verfasser kommt zu dem für die Planungsarbeit bedeutsamen Ergebnis, daß speziell die Faktoren, die für die Entwicklung der Städte an erster Stelle stehen, einem beständigen Wandel unterworfen sind. Abschließend werden dann die Ursachen für den heutigen, den vielfältigen Anforderungen oft nicht mehr entsprechenden Zustand der Städte aufgezeigt.
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Köln, (1971) XVIII/161 S., Lit.; Zus.