Die Rechtsstellung der Bezirke in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg.

Duncker & Humblot
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Duncker & Humblot

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Berlin

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2001/120
DST: Fb 10/41

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Für die Frage nach der Rechtsstellung der Bezirke bestehen in Berlin und Hamburg Gemeinsamkeiten, die sich durch die staatsorganisatorische Stellung als Länder und als Einheitsgemeinde ergeben. Aufgrund der Vielfalt der zu erledigenden Verwaltungsaufgaben stellt sich in beiden Stadtstaaten die Frage, wie diese trotz der fehlenden Trennung zwischen staatlicher und kommunaler Ebene, als Landesregierungen ihre staatlichen Leistungs- und Führungsaufgaben wahrnehmen können. Neben den Gemeinsamkeiten bestehen jedoch auch wesentliche Unterschiede in den Stadtstaaten. Berlin hat im Gegensatz zu Hamburg eine bezirkliche Selbstverwaltung. Die Bezirke Hamburgs dagegen nehmen nur die vom Senat übertragenen Aufgaben wahr. Eine Garantie der bezirklichen Selbstverwaltung gibt es nicht, die Bezirksvertretungen haben minimale Entscheidungskompetenzen. Die Untersuchung behandelt in einem Teil die Rechtslage in den beiden Stadtstaaten: Die Entwicklung des Rechtsbegriffs Stadtstaat, die Schwierigkeiten der Verwirklichung der kommunalen Selbstverwaltung in Großkommunen und die Organisationsprinzipien der Dezentralisierung. Ein weiterer Teil der Studie befasst sich mit den verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben. kirs/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

275 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Schriften zum öffentlichen Recht; 835