Der allgemeine Gleichheitssatz als Schranke für den Subventionsgesetzgeber unter besonderer Berücksichtigung von wirtschaftspolitischen Differenzierungszielen.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1972
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 73/405
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Das öffentliche Wirtschaftsrecht hat sich, von frühen Ansätzen abgesehen, erst seit der Zeit des 1. Weltkrieges entwickelt. Der Grenzbereich zwischen Verfassungsrecht und Volkswirtschaft ist noch wenig erforscht. Ein Bereich verfassungsrechtlicher Bindungen der Wirtschaftspolitik ist die Geltung des Gleichheitssatzes für die Subventionsgesetzgebung. Voraussetzung für die verfassungsrechtliche Untersuchung bildet ein empirischer Überblick über Subventionen und über die Ziele der Wirtschaftspolitik sowie eine Auseinandersetzung mit der herrschenden Willkürverbotstheorie und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Eine kritische Würdigung führt zum Ergebnis, daß der allgemeine Gleichheitssatz dem Subventionsgesetzgeber engere Schranken zieht, als es der herrschenden These vom Willkürverbot entspricht.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Berlin: Duncker & Humblot (1972) 127 S., Lit.; Zus.; engl., franz.(jur.Diss.; Kiel 1972)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Schriften zum öffentlichen Recht; 205