Ausgewählte Fragen des österreichischen Superädifikatsrechtes unter besonderer Berücksichtigung seines Zusammenhanges mit dem Baurechtgesetz sowie anderer verwandter Rechtsinstitute.

Manz
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Manz

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Wien

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ZLB: 98/1637

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Zusammenfassung

Superädifikate sind Überbauten oder Bauten auf fremdem Grund, die nach der Maßgabe der österreichischen Gesetzgebung in der Absicht errichtet wurden, nicht stets auf diesem fremden Grund zu bleiben. Das Ziel dieser Konstruktion ist es, eine Spaltung zwischen Eigentum an der Liegenschaft und Eigentum am Bauwerk zu erreichen. Dazu ist es erforderlich, daß der künftige Bauherr mit dem Grundeigentümer ein Rechtsverhältnis begründet. Dieses muß ihn dann zur Nutzung der Liegenschaft und zur Errichtung eines Bauwerks auf dieser Liegenschaft berechtigen. Diese Arbeit berücksichtigt besonders Zusammenhänge mit dem Baurechtgesetz sowie anderer verantwortlicher Rechtsinstitute. kirs/difu

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XVI, 283 S.

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Schriftenreihe des österreichischen Notariats; 4