Verrohrung eines Wasserlaufs. Verletzung des Rechts der Naturschutzverbände auf Beteiligung. Genehmigungsverfahren statt Planfeststellungsverfahren. VG Kassel, Urteil vom 11.5.1995 - 7 E 1470/91,3.

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0943-383X

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IRB: Z 1830
ZLB: Zs 4358-4

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RE

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Abstract

1. Eine Verletzung des den anerkannten Naturschutzverbänden zustehenden subjektiv-öffentlichen Rechts auf Beteiligung kommt auch dann in Betracht, wenn ein Vorhaben rechtswidrig ohne Planfeststellung, durch bloße Genehmigung der Errichtung von standortgebundenen Anlagen in und an einem Gewässer zugelassen werden soll. 2. Der Grundsatz, daß die Errichtung von Rohrdurchlässen kein Gewässerausbau ist, gilt nicht ausnahmlos. Bei der Entscheidung der Frage, ob die Errichtung von Rohrdurchlässen als - planfeststellungsbedürftige - wesentliche Umgestaltung eines Gewässers anzusehen ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Dabei ist auf die Gesamtmaßnahme abzustellen. Soweit nichtamtliche Leitsätze. Im vorliegenden Fall wurden mehrere abschnittsweise Verrohrungen eines Grabens zur Errichtung eines Lärmschutzwalls und zur Ermöglichung von Überfahrten in einem Campingplatz genehmigt. Insgesamt werde damit, so die Begründung, dem Gewässer sein natürlicher Charakter genommen.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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S.37-38

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