Die Eigenart des Staatsorganisationsrechts und der Freiraum der politischen Willensbildung.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 90/1519
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Arbeit will zeigen, daß Staatsorganisationsrecht und Grundrechte zwei deutlich unterscheidbare Regelungsaufgaben haben. Der demokratischen Freiheitsidee steht die grundrechtliche gegenüber. Es geht einerseits um die Mitwirkungsfreiheit an der staatlichen Willensbildung, andererseits um die Sicherung autonom-gesellschaftlicher Freiheitsbereiche gegenüber der Staatsgewalt. Dementsprechend vermittelt das Staatsorganisationsrecht dem Staat eine formelle Legitimation durch ein demokratisches Entscheidungsverfahren ohne Rücksicht auf den Inhalt der zu treffenden Entscheidungen, während die Grundrechte eine materielle Legitimation bewirken, indem sie inhaltliche Maßstäbe an die Ergebnisse staatlichen Handelns anlegen. kmr/difu
Description
Keywords
Grundrecht, Staatsrecht, Staatsorganisation, Bundesstaat, Gewaltenteilung, Demokratie, Willensbildung, Entscheidung, Rechtsprechung, Theorie, Verfassungsgeschichte, Recht, Verfassungsrecht
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Bonn: (1989), XXIX, 146 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1989)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Grundrecht, Staatsrecht, Staatsorganisation, Bundesstaat, Gewaltenteilung, Demokratie, Willensbildung, Entscheidung, Rechtsprechung, Theorie, Verfassungsgeschichte, Recht, Verfassungsrecht