Verwertungskündigung und Darlegung eines berechtigten Interesses.

Werner
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Datum

2003

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Herausgeber

Werner

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

Sprache

ISSN

0340-7497

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

GG Art.14 Abs.1 Satz 1; EGBGB Art.232 § 2 Abs.1; BGB § 573 Abs.1: 1) Zur Darlegung des erheblichen Nachteils als Voraussetzung der Verwertungskündigung ist es erforderlich, dass der Eigentümer anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen die Einnahmen und Ausgaben vor und nach der angestrebten Verwertung durch Abriss und Neubau gegenüberstellt. 2) Der Kündigung wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung steht in den neuen Bundesländern weiterhin Art.232 § 2 Abs.1 EGBGB entgegen. 3) Eine Kündigung wegen Leerstandes ist nicht als Unterfall des "berechtigten Interesses" i.S. des § 573 Abs.1 BGB gerechtfertigt. 4) Art.232 §2 Abs.1 EGBGB ist auch nicht teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass die Übergangsvorschrift bei Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Berlin nicht mehr anzuwenden ist. LG Berlin, Urteil vom 27.5.2003 - 64 S 8/03. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

Ausgabe

Nr. 11

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 837-839

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen