Verwertungskündigung und Darlegung eines berechtigten Interesses.
Werner
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Datum
2003
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Herausgeber
Werner
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Düsseldorf
Sprache
ISSN
0340-7497
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039
IRB: Z 1039
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
GG Art.14 Abs.1 Satz 1; EGBGB Art.232 § 2 Abs.1; BGB § 573 Abs.1: 1) Zur Darlegung des erheblichen Nachteils als Voraussetzung der Verwertungskündigung ist es erforderlich, dass der Eigentümer anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen die Einnahmen und Ausgaben vor und nach der angestrebten Verwertung durch Abriss und Neubau gegenüberstellt. 2) Der Kündigung wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung steht in den neuen Bundesländern weiterhin Art.232 § 2 Abs.1 EGBGB entgegen. 3) Eine Kündigung wegen Leerstandes ist nicht als Unterfall des "berechtigten Interesses" i.S. des § 573 Abs.1 BGB gerechtfertigt. 4) Art.232 §2 Abs.1 EGBGB ist auch nicht teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass die Übergangsvorschrift bei Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Berlin nicht mehr anzuwenden ist. LG Berlin, Urteil vom 27.5.2003 - 64 S 8/03. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
Ausgabe
Nr. 11
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 837-839