Der Unterschied zwischen Personalvertretung, BayPVG, und betrieblicher Mitbestimmung - und seine Konsequenzen.

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DE

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Erlangen-Nürnberg

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ZLB: 96/2194

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Zusammenfassung

Der im Titel angedeutete Unterschied zwischen der Personalvertretung im öffentlichen Dienst und der Interessensvertretung durch einen Betriebsrat hat, so der Verfasser, in jüngerer Zeit eine besondere Virulenz bekommen: Indem Unternehmen der öffentlichen Hand in privatrechtliche Organisationsformen überführt werden, werden zwar die Voraussetzungen für Effizienzsteigerung durch Deregulierung geschaffen, zugleich drohe aber der hinzugewonnene Handlungsspielraum durch die weiterreichende Mitbestimmung der Angehörigen privater Betriebe wieder verloren zu gehen. Die These ist, daß das Mitbestimmungsrecht in Einrichtungen des Staates und der Kommunen trotz häufig gleichlautender Regelungen insofern geringer zu gewichten ist als dasjenige in der Privatwirtschaft, als sein "Schutzzweck" hier "in weit geringerem Maße gegeben" sei (S. 237). Der Verfasser erläutert die im Vergleich zum Betriebsverfassungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen (PVG) der meisten Länder begrenzten Mitbestimmungsrechte des bayerischen PVG in personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. gar/difu

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ca. 260 S.

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