Sozialgeheimnis versus Planungsgebot. Rechtliche Aspekte der Sozialberichterstattung.
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1992
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SEBI: 92/3632-4
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Zusammenfassung
Der Referent befaßt sich mit dem Zielkonflikt, der zwischen dem Datenschutz für Geschäftsstatistiken (Sozialamt, Jugendamt etc.) einerseits und dem Interesse der Kommunalstatistik an diesen Daten andererseits besteht. Grundsätzlich ist die Offenbarung von dem Sozialgeheimnis unterliegenden Einzelangaben für die wissenschaftliche Forschung und für die Palung im Sozialbereich zulässig. Dabei ist jeweils der Grundsatz der Erforderlichkeit und der Subsidiarität streng einzuhalten. Der pragmatische Weg legt die Nicht-Offenbarung von Sozialdaten nahe, was eine Aggregation bzw. ihre faktische Anonymisierung beim Sozialleistungsträger voraussetzt. difu/Bre
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In: Gemeinsame Tagung des Ausschusses Stadtforschung sowie des KOSIS Gemeinschaftsprojektes DUVA.Protokoll.Tagung vom 24. bis 27.März 1992 in Würzburg.Hrsg.:Verband Deutscher Städtestatistiker., o.O.:(1992), S.159-168