Strom aus erneuerbaren Energien im Europarecht. Die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2005/595

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Erneuerbare Energien wie Sonne, Wind und Wasser können den Klimawandel abmildern und die Abhängigkeit von Erdöl- und Gasimporten verringern. Die Europäische Gemeinschaft hat vor diesem Hintergrund die Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit ihr soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf über 22 % im Jahr 2010 erhöht werden. Die Arbeit bereitet Hintergründe der Richtlinie und ihre Entstehungsgeschichte auf. Erstmals wird dabei die Energiepolitik und das Energierecht der EU aus dem Blickwinkel der erneuerbaren Energien analysiert. Die Untersuchung arbeitet die wesentlichen primärrechtlichen Maßstäbe für die Richtlinie heraus und prüft sie anhand dieser Vorgaben. Die Arbeit geht der Frage nach, wie die Richtlinie umgesetzt und inwieweit das Erneuerbare-Energien-Gesetz angepasst werden muss. difu

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372 S.

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Forum Energierecht; 4