Abfallwirtschaftsplan. Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes.

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Hamburg

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ZLB: 4-2005/1320

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Der Abfallwirtschaftsplan regelt die Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in Hamburg. Ethische Aspekte und Infektionsgefahren erfordern einen sensiblen Umgang mit Abfällen aus dem medizinischen Bereich. Die Abfallwirtschaftsplanung berücksichtigt neben den Grundsätzen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes die Anforderungen des Arbeitsschutzes, der Hygiene und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Plan enthält Aussagen zu den Zielen der Abfallvermeidung und -verwertung, zu Art, Menge und Herkunft der Abfälle aus den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und zu den zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen zur Sicherung einer ortsnahen Beseitigung. Ein Abschnitt widmet sich den besonderen Anforderungen an größere Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. Die Anlage enthält die Textfassungen einschlägiger rechtlicher Regelungen, Richtlinien und Merkblätter. goj/difu

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19 S., Anh.

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