Weiterbildungsentwicklungsplan 1981. Entwurf 1978.

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SEBI: 79/6629-4

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Beginnend mit dem Jahr 1981 müssen von den kommunalen Selbstverwaltungsträgern in NRW im Abstand von fünf Jahren Weiterbildungsentwicklungspläne aufgestellt bzw. frotgeschrieben werden. Dieser Entwurf eines solchen Plans für die Stadt Gelsenkirchen geht, aufgrund der relativ niedrigen Qualifikationsstruktur der Bevölkerung und einer entsprechenden Arbeitsmarktsituation, von einem erheblichen Nachholbedarf an Angeboten der Weiterbildung aus. Aus dieser Einschätzung und einer umfassenden Erhebung und Darstellung der bisherigen Angebote werden der Nachholbedarf und die zu seiner Deckung erforderlichen Finanzmittel und das Personal abgeleitet und quantifiziert. Abschließend wird das Verfahren der Planerstellung dargestellt. mst/difu

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Weiterbildung, Weiterbildungsentwicklungsplan, Fortbildung, Volkshochschule, Bildungswerk, Rechtsgrundlage, Trägerschaft, Kosten, Kapazität, Methode, Bildungswesen

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Gelsenkirchen: Selbstverlag (1978?), 262 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.

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Weiterbildung, Weiterbildungsentwicklungsplan, Fortbildung, Volkshochschule, Bildungswerk, Rechtsgrundlage, Trägerschaft, Kosten, Kapazität, Methode, Bildungswesen

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