Die Vergütungsregelungen nach den Entwürfen zu einem Betreuungsrechtsänderungsgesetz (BtÄndG) vom 7.2. und 4.10.1996 unter besonderer Berücksichtigung der Situation des Verfahrenspflegers.

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Aachen

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ZLB: 98/4010

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DI

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Abstract

Der Verfahrenspfleger hat im Falle seiner Bestellung die Funktion eines objektiven Interessenvertreters, dessen Stellung in Betreuungs- und Unterbringungssachen im Betreuungsgesetz geregelt ist. Die Arbeit befaßt sich mit Gesetzesvorschlägen der Vergütungsproblematik im Betreuungsrecht und schließt die Gruppe der Verfahrenspfleger mit ein. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1.7.1980, stehen dem Verfahrenspfleger, dem Betreuer, dem Vormund und dem Pfleger Entschädigungsvorschriften einheitlich zur Verfügung. Es wird das Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom 7.2.1996 hinsichtlich der Entwicklung der Vergütungsvorschriften diskutiert und die Frage aufgeworfen, ob und in welchem Umfang die Vorgaben des Gerichts beachtet wurden. Der Autor macht einen eigenen Gesetzesvorschlag, indem er dem berufsmäßig tätigen Vormund/Betreuer ein ausreichendes Auskommen gewähren möchte. kirs/difu

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XXXI, 254 S.

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