Erfordert das Haushaltsrecht eine Flexibilisierung der Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung nach den Verdingungsordnungen?

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DE

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Tübingen

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ZLB: R 628/469

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Zusammenfassung

Die öffentliche Hand deckt seit Jahrhunderten ihren Bedarf durch die Vergabe von Aufträgen. Neben der reinen Bedarfsdeckung hatte dieses staatliche Handeln über die Jahrhunderte hinweg auch einen wirtschaftspolitischen Aspekt. Das Vergaberecht hat sich im Laufe seiner Geschichte zu einem selbständigen Rechtsgebiet entwickelt. Da es um die Verwendung staatlicher Finanzmittel geht, findet das Vergaberecht seinen Ursprung im Haushaltsrecht. Die Vergaberegularien waren als Binnenrecht konzipiert, die Beauftragung selbst erfolgte in der Form des zivilrechtlichen Vertrages. Die Vergabe soll unter einer möglichst wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel erfolgen. Nicht allein nationales Recht bestimmt die Anforderungen an das deutsche Vergaberecht, auch das europäische Recht hat in den letzten 30 Jahren immer größeren Einfluss gewonnen. So alt wie die vergaberechtliche Regelungen, so alt ist auch die daran geäußerte Kritik, die Regelungen seien zu unübersichtlich und führten im Ergebnis nicht zu wirtschaftlichen Ergebnissen. Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob die vergaberechtlichen Regelungen zur Leistungsbeschreibung dem haushalterischen Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.

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118 S.

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